Beitragsregelung

Die finanziellen Mittel des Verbandes werden entsprechend der Satzung verwendet. Die Verantwortung über die Verwaltung der Mittel hat der Vorstand. Sie werden durch den Schatzmeister verwaltet. Er legt der Delegiertenversammlung jährlich einen Kassenbericht über das abgelaufene Jahr und den Finanzplan für das kommende Jahr zur Bestätigung vor.

Die Höhe der Beitragszahlung wird durch die Delegiertenversammlung beschlossen. Ehrenmitglieder und Rentner sind vom Beitrag befreit. Außerordentliche Mitglieder zahlen die Hälfte des Beitrages. Die Beitragszahlung erfolgt per Lastschrift.

Beitragsordnung des Sächsischen Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. im Deutschen Hausärzteverband

Mitglieder: 30,00 Euro/Monat
Angestellte Ärzte: 15 Euro/Monat
bis 20 Std. Arbeitszeit pro Woche
25 Euro/Monat
über/gleich 20 Std. Arbeitszeit pro Woche
Ärzte in Weiterbildung: 20,00 Euro/Jahr
bis zur Niederlassung und/oder Anstellung
Studierende: beitragsfrei
Ärzte in Ruhestand: auf Antrag Beitragsfreistellung

Beitragsordnung des Sächsischen Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V.