eAU wird Pflicht - was das für die Arbeit in der Praxis bedeutet

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird zum 1. Januar 2023 Pflicht: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind sodann verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.
Was dabei aus Sicht der Praxis zu beachten ist, wie genau der Ablauf aussieht und mit welchen Startschwierigkeiten zu rechnen ist, hat der Deutsche Hausärzteverband in einer Information zusammengefasst.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) - Download

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