Nutzung von Google Fonts und damit verbundene Abmahnungen

Nutzung von Google Fonts und damit verbundene Abmahnungen

Aufgrund vermehrter Anfragen möchten wir heute über die Nutzung von „Google Fonts“ auf Webseiten informieren, die dazu führen können, dass aufgrund eines damit verbundenen Datenschutzverstoßes Webseitenbetreiber zur Unterlassung, Auskunft und zur Zahlung von Schadensersatz aufgefordert werden. Praktische Bedeutung kann dies für den ordnungsgemäßen Betrieb einer Praxis-Homepage haben.

Das Wichtigste in Kürze vorab:

  • Aktuell häufen sich Anschreiben wegen (vermeintlicher) Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch die Einbindung von Google Fonts auf Webseiten.
  • Gefordert wird u.a. die Leistung von Schadensersatz unter Verweis auf eine Entscheidung des Landgerichts Münster vom 20.01.2022.
  • Prüfen Sie generell ob auf Ihrer Website Web Fonts, die automatisch IP-Adresse oder sonstige Daten weiterleiten, verwendet werden. Im Internet gibt es verschiedene Möglichkeiten, die eigene Webseite auf die Einbindung von Google Fonts überprüfen zu lassen.
  • Sofern eine nicht konforme Einbindung vorliegt, schalten Sie auf die lokale Integration um, damit die Schriftarten von Ihrem eigenen Server und nicht von Google geladen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter unseren Rundschreiben.

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