Primärarztsystem bleibt weiterhin Bestandteil des Koalitionsvertrags

Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD beinhaltet die Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems, in dem Hausärztinnen und Hausärzte sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte die Patientensteuerung übernehmen sollen. Diese Maßnahme, die bereits in den Vorverhandlungen der Parteien angedacht wurde, bleibt im Vertrag unverändert und soll Teil der neuen Regierungspolitik sein. Es werden zwei Systeme zur Umsetzung vorgesehen: die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) und der Kollektivvertrag, wobei die Details des Kollektivvertrags noch offen sind.

Darüber hinaus umfasst der Vertrag auch eine Reihe weiterer gesundheitspolitischer Reformvorhaben. Hierzu gehören unter anderem die Erhöhung der Bagatellgrenze auf 300 Euro sowie die Sozialversicherungsfreiheit für Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst. Investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren sollen künftig stärker reguliert werden. Zudem ist die Einführung von Jahrespauschalen und Honorarzuschlägen für Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Regionen vorgesehen. Es gibt jedoch noch offene Fragen zu einigen dieser Reformen, die weiter verfolgt werden müssen.

Pressestatement zum Koalitionsvertrag

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