Was ist die Hausarztzentrierte Versorgung - sogenannte "HZV" ?
2008 ins Leben gerufen und im Gesetz verankert, ist sie mittlerweile in ganz Deutschland angekommen. Insgesamt profitieren bereits etwa 10 Millionen Patientinnen und Patienten von den Vorteilen der Hausarztverträge. Rund 16.000 Hausärztinnen und Hausärzte nehmen schon teil.
Um die Rolle der Hausärztinnen und Hausärzte in unserem Gesundheitssystem zu stärken, hat die Politik mit dem Paragraf 73b SGB V einen gesetzlichen Rahmen geschaffen. Dieser verlangt, dass gesetzliche Krankenkassen eine besondere hausärztliche Versorgung anbieten, die den einzigartigen Nutzen hausärztlicher Tätigkeit in der "Lotsenfunktion" besser abbildet als die herkömmliche Versorgung.
Damit setzt der Gesetzgeber die Hausarztpraxis ins Zentrum der medizinischen Versorgung. Sie als Patientinnen und Patienten erhalten im stetig komplexer werdenden Gesundheitssystem eine kompetente Anlaufstelle, die über tiefgehendes Fachwissen verfügt und Ihnen im Einzelfall die bestmögliche Behandlung zukommen lässt.
Wir möchten auch in Zukunft für Sie da sein - nehmen Sie an Ihrem Hausarztvertrag teil und profitieren Sie von:
- einer nachweislich besseren Gesundheitsversorgung.*
- einer langfristigen Betreuung durch Ihre Hausarztpraxis vor Ort. Mit Ihrem Hausarztvertrag leisten Sie einen aktiven Beitrag zu Sicherung der hausärztlichen Versorgung.
- einer Hausarztpraxis, die für Sie den Überblick behält und bei allen Fragen rund um Ihre Gesundheit für Sie da ist.
- Die Teilnahme ist für alle gesetzlich Versicherten komplett kostenfrei.
Mehr Vertrauen.
Unsere Hausarztpraxis ist Ihr zentraler Ansprechpartner, wenn es um Ihre Gesundheit geht! Wir kennen Sie und Ihre Vorerkrankungen.
Alle Befunde in einer Hand - Bei uns laufen Befunde, Arztberichte, Röntgenbilder und Verordnungen zusammen.
Wir behalten den Überblick und koordinieren Ihre Behandlung - notwendige Anträge können schneller für Sie gestellt werden.
Zielgerichtete Überweisung und Terminvermittlung - Wir wissen, wann welcher Facharzt oder Experte in Ihre Therapie eingebunden werden muss, stellen die Überweisung aus und vermitteln zeitnahe Termine.
Mehr Gesundheit.
Patienten, die am Hausarztprogramm teilnehmen, geht es gesundheitlich besser. Das ist wissenschaftlich* erwiesen!
Weniger unnötige Doppeluntersuchungen - mehr Zeit für Sie!
Mehr Vorsorge, Checkup - ab 35 Jahren im Hausarztprogramm alle 2 Jahre statt alle 3 Jahre.
Weniger und kürzere Krankenhausaufenthalte - seltener erneute Einweisungen nötig.
Weniger Neben- oder Wechselwirkungen - mit passgerechten Medikamenten in Ihrem Medikamentenplan.
Weniger Komplikationen - insbesondere bei chronischen Erkrankungen und engmaschigeren Betreuung.
Mehr Qualität.
Das Hausarztprogramm ermöglicht eine intensivere Versorgung und mehr Service. Das sind Sie uns wert!
Erweitertes Sprechstundenangebot - für Berufstätige
Mehr Zeit für Ihre Behandlung - Durch Bürokratieabbau hat Ihr Hausarzt mehr Zeit für Sie und Ihre individuelle Betreuung
Besondere Versorgungsqualität durch höhere Anforderungen an Arzt und Praxis - Erweiterte Fortbildungsverpflichtung und technisch hochwertig ausgestattete Praxis
Hausbesuche - Wir sind eine Teampraxis, dh. unsere Schwestern und VERAH´s sind spezialisiert und unterstützen uns bei Ihren Hausbesuchen.
15 Jahre AOK-Hausarztvertrag in Baden-Württemberg belegen:
"Chronisch Kranke werden besser versorgt und leben länger!"

* Quelle: neueversorgung.de sowie Uni Heidelberg / Frankfurt anhand von AOK-Patienten in Baden-Württemberg mit bundesweiter Evaluation der BKK Hausarztverträge
Häufige Fragen zum Hausarztprogramm
Das Gesundheitssystem in Deutschland ist komplex. Als Patientin oder Patient können Sie frei wählen, zu welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie gehen. Das ist gut, aber macht die Dinge nicht immer einfacher. Denn es gibt so viele Facharztgebiete und Spezialisierungen, dass es schwer ist zu erkennen, wo genau Sie mit Ihrem Problem an der richtigen Adresse sind.Da machen Sie beispielsweise wegen Ihrer Rückenschmerzen einen Termin in einer orthopädischen Praxis, warten unter Umständen wochenlang darauf. Und dann stellt sich dort heraus, dass der Orthopäde Ihnen nicht helfen kann und Sie stattdessen zum Neurologen überweist. Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin hätte Ihnen vermutlich gleich geholfen oder gewusst, welche fachärztliche Disziplin die Richtige gewesen wäre.Es kann Ihnen sogar schaden, wenn Ärztinnen und Ärzte unterschiedlicher Fachgruppen Sie behandeln und dabei nichts voneinander wissen. Und Sie haben vielleicht vergessen, der Gynäkologin von den Medikamenten zu erzählen, die Sie wegen Ihrer Depressionen nehmen. Oder hatten nicht mehr präsent, dass Sie gerade erst vor kurzem eine Magenspiegelung hatten. Das kann zu Wechselwirkungen oder sinnlosen Doppeluntersuchungen führen. Im Hausarztprogramm ist das anders. Denn da hat Ihre hausärztliche Praxis alle relevanten Informationen über Ihre Gesundheit und stellt sie bei Bedarf anderen Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung – natürlich nur, wenn Sie einverstanden sind. Außerdem kennt Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt die Fachärzt*innen oder Kliniken in Ihrer Region und kann Sie darin unterstützen, die für Sie beste Möglichkeit der Weiterbehandlung zu finden.
Die Teilnahme am Hausarztprogramm Ihrer Krankenkasse ist freiwillig. Wenn Sie sich dafür entscheiden, gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Sie wählen verbindlich für mindestens ein Jahr Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.
- Damit ist diese hausärztliche Praxis Ihr erster Anlaufpunkt in allen medizinischen Fragen. Bei Bedarf koordiniert sie die weiterführende Behandlung durch andere Fachärztinnen oder Fachärzte, beziehungsweise Vertreterinnen und Vertreter anderer Heilberufe (z.B. Physiotherapeut*innen). Welche fachärztliche Praxis Sie wählen, bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen. Und natürlich können Sie in Notfällen auch ohne Absprache mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt den Rettungsdienst kontaktieren, beziehungsweise den ärztlichen Bereitschaftsdienst aufsuchen. Zudem ist für Termine bei Gynäkolog*innen und Augenärzt*innen keine Überweisung erforderlich. Prüfen Sie sicherheitshalber aber, ob die Teilnahmebedingungen Ihrer Krankenkasse hierzu weitere Regelungen vorsehen.
- Ist Ihre hausärztliche Praxis wegen Urlaub oder Krankheit geschlossen, benennt sie eine Vertretungspraxis, die auch am Hausarztprogramm teilnimmt.
Als Teilnehmerin oder Teilnehmer am Hausarztprogramm wählen Sie für mindestens ein Jahr „Ihre“ Hausärztin, bzw. „Ihren“ Hausarzt. Das heißt: Im Krankheitsfall suchen Sie immer zuerst diese Praxis auf und nehmen andere Fachärztinnen und Fachärzte nur nach deren Überweisung in Anspruch. Ausnahmen von der Überweisungspflicht bilden Gynäkolog*innen und Augenärzt*innen sowie der ärztliche Notdienst.
Sie machen mit beim Hausarztprogramm und Ihre hausärztliche Praxis hat Sie an eine andere fachärztliche Praxis überwiesen? Dann müssen Sie sich nach Ihrem Besuch dort um nichts weiter kümmern. Denn Ihre hausärztliche Praxis bekommt automatisch alle relevanten Informationen und Befunde zugesandt. Dort können Sie dann auch das weitere Vorgehen besprechen.
Sie erhalten Ihre Teilnahmeerklärung direkt in Ihrer Hausarztpraxis. Fragen Sie einfach danach. Sobald Sie und Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt diese unterzeichnet haben, leitet das Praxisteam alles weitere für Sie in die Wege. Und schon bald erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse ein Begrüßungsschreiben mit der Information, wann es losgeht.
Nein, die Teilnahme ist kostenlos.
Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt nennt Ihnen mindestens eine Vertretungspraxis, die ebenfalls am Hausarztprogramm teilnimmt und die während ihrer oder seiner Abwesenheit zu Ihrem ersten Anlaufpunkt wird. Gynäkolog*innen, Augenärzt*innen sowie Notdienste dürfen Sie natürlich weiterhin ohne Überweisung aufsuchen.
Wenn
- Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt nicht mehr am Hausarztprogramm teilnimmt,
- Ihre Hausarztpraxis umzieht und der Weg an die neue Adresse für Sie zu weit ist,
- Sie selber in eine andere Gegend ziehen,
- oder Sie kein Vertrauen mehr in Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt haben,
können Sie auch schon vor Ablauf der Kündigungsfrist, also auch während des ersten Jahres, Ihre Teilnahme am Programm kündigen.
Nein, selbstverständlich können Sie selbst entscheiden, welche fachärztliche Praxis Sie im Falle einer Überweisung aufsuchen möchten. Ihre hausärztliche Praxis unterstützt Sie jedoch gerne bei der Vermittlung eines Termins.
Ihre Teilnahme am Hausarztprogramm können Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist (zumeist nach einem Jahr) schriftlich und ohne Angabe von Gründen gegenüber der Krankenkasse kündigen. Die genaue Kündigungsfrist finden Sie auf Ihrer Teilnahmeerklärung und in der Satzung Ihrer Krankenkasse. In besonderen Fällen ist eine Kündigung auch schon früher möglich.