Weiterbildungspraxis für Projektteilnahme „AiW-Digital“ in Sachsen gesucht

Die Sächsische Landesärztekammer (SLÄK), der Sächsische Hausärztinnen- und Hausärzteverband (SHÄV), die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS), der Ausschuss der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sowie das Institut für Digitale Allgemeinmedizin des Universitätsklinikums Aachen suchen im Rahmen des Projekts „AiW-Digital“ Hausarztpraxen in Sachsen als Unterstützer.

Das Projekt

„AiW-Digital“ ist ein innovatives Modell zur telemedizinisch unterstützten Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung (AiW) zum Facharzt für Allgemeinmedizin (m/w/d).


Die Weiterbildungsassistentin bzw. der Weiterbildungsassistent wird in einer räumlich getrennten Praxis eingesetzt, wo die Patientenversorgung eigenverantwortlich durchgeführt wird und dabei die Weiterbildung nach der SächsWBO gesichert ist. Supervision und Mentoring erfolgen durch die weiterbildungsbefugte Hausärztin oder dem Hausarzt mittels digitaler und telemedizinischer Verfahren.
Die Teilnahme ist für die letzten zwei Jahre der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin (m/w/d) vorgesehen.


Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung besteht die Möglichkeit, dass die Praxis von der Ärztin oder dem Arzt in Weiterbildung übernommen werden kann.

Anforderungen an den Weiterbildungsbefugten

Um sich als Weiterbildungsbefugte oder -befugter in dem Projekt „AiW-Digital - telemedizinische Weiterbildung“ zu bewerben, sollen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Facharzt für Allgemeinmedizin (m/w/d) oder Innere Medizin mit mindestens 3-jähriger Niederlassung in der hausärztlichen Versorgung im Bereich der KVS
  • die Befugnis zur Weiterbildung entsprechend der Weiterbildungsordnung von 2021 für 24 Monate
  • die oder der Weiterbildungsbefugte ist verpflichtet, die Weiterbildung persönlich zu leiten und grundsätzlich ganztägig durchzuführen sowie inhaltlich und zeitlich entsprechend dieser Weiterbildungsordnung zu gestalten und die Richtigkeit der Dokumentation der Weiterbildung eines in Weiterbildung befindlichen Ärztin oder Arztes gemäß §8 Abs.1 zu bestätigen (§5 Abs, 3 WBO 2021)
  • die oder der Weiterbildungsbefugte hatte vor dem Pilotprojekt mindestens eine Ärztin oder einen Arzt in Weiterbildung über 24 Monate oder drei Ärztinnen bzw. Ärzte in Weiterbildung jeweils 12 Monate in Weiterbildung in der eigenen Praxis beschäftigt
  • die Mutterpraxis oder die Zweigpraxis liegen im unterversorgten Gebiet in Sachsen
  • mindestens 1x pro Woche ist die weiterbildende Ärztin bzw. der weiterbildende Arzt in der Zweigpraxis während der Sprechzeiten für mindestens 3 Stunden persönlich präsent und führt die Sprechstunde mit
  • es werden regelmäßige Mitarbeitergespräche im Rahmen der Weiterbildungsordnung, mindestens 1x pro Jahr, durchgeführt
  • die weiterbildende Ärztin bzw. der weiterbildende Arzt darf nicht weiter als 30 Minuten Anfahrtszeit von der Zweigpraxis entfernt sein und muss während der Praxiszeiten erreichbar sein
  • die weiterbildende Ärztin bzw. der weiterbildende Arzt hat die Verantwortung für die gesamte Zweigpraxis, inklusive Absicherung des Personalmanagements, Praxisausstattung und –abläufe und Absicherung der Patientenversorgung im Erkrankungsfall
  • Vorbereitung der Ärztin oder des Arztes ins Weiterbildung für den telemedizinischen Weiterbildungsabschnitt durch Organisation des Notfallmanagements und Hausbesuchen vor Ort, z.B. durch zyklische Notfallübungen in der Weiterbildungspraxis durch die bzw. den Weiterbildungsbefugten oder anderes fachliches Personal (z.B. Notfallkurse in der Praxis durch den Sächsischen Hausärztinnen- und Hausärzteverband)
  • Vorhandensein einer geeigneten telemedizinischen/digitalen Video-Kommunikationsmöglichkeit zwischen den Weiterbildungsbefugte und der Ärztin bzw. Arzt in Weiterbildung, um das bis dato geltende „Präsenz- bzw. Nebenan-Prinzip“ adäquat zu gewährleisten, d.h. die Mutterpraxis und die Weiterbildungsbefugten sind für Zweigpraxis und die Ärztin bzw. den Arzt in Weiterbildung dauerhaft während der Öffnungszeiten und bei Hausbesuchen per Videoschaltung erreichbar
  • eine bzw. ein weiterbildungsbefugter Arzt darf nur eine Ärztin bzw. einen Arzt in Weiterbildung anstellen

Bei Ausfall der Weiterbildungsbefugten (außerhalb der regulären Urlaubszeiten) sind unverzüglich die SLÄK und die KVS zu informieren. Grundsätzlich sind diese Zeiten für die Ärztin und den Arzt in Weiterbildung nicht auf die Weiterbildungszeit anrechenbar. Die Weiterbildungsbefugten können nur durch einen anderen Facharzt für Allgemeinmedizin (m/w/d) ersetzt werden, der adäquat vollständig alle genannten Voraussetzungen erfüllt.

Vorteile für teilnehmende Praxen
  • Möglichkeit zur Gründung einer Zweigpraxis
  • wirtschaftliche Vorteile mit steigenden Erlösen
  • eigenständige Führung der Zweigpraxis durch die Ärztin bzw. den Arzt in Weiterbildung unter fachärztlicher Supervision
  • selbstständige Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
  • Perspektive des Praxisverkaufs an den ausgebildeten Facharzt bzw. die ausgebildete Fachärztin
  • alternativ Fortführung der Zweigpraxis durch weitere Ärztin oder Arzt in Weiterbildung
  • finanzielle Unterstützung im Rahmen des Projekts durch die gesetzlichen Krankenkassen
  • Beitrag zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung in Sachsen

Interesse geweckt?

Wenn Sie Teil eines zukunftsweisenden Weiterbildungskonzeptes werden und die hausärztliche Versorgung aktiv mitgestalten möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Nutzen Sie bitte das Formular zur Kontaktaufnahme.

Anmeldeformular